Unternehmen allgemeine Geschäftsbedingungen

Wasserwirt Healthcare GmbH, Dellach 59, 9063 Maria Saal FN 455134 s office@wawi-healthcare.at

  1. Allgemeines

Das Unternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

  1. Allgemeine Bestimmungen
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen des Unternehmens.

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

  1. Auftragserteilung
    • Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag vertraglich festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.
  2. Preise / Kostenvoranschlag
    • Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang bzw. lt. Vertrag.
  3. Service / Warenlieferung
  4. Termine
    • Das Unternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.

Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird das Unternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.

Das Unternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

  1. Erhalt der Ware
    • Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen über das Zustellen und die entgegengenommene Ware nach Erhalt zu verständigen. Nach Verständigung werden die Daten freigeschalten und die Abokosten beginnen zu laufen.
    • Ab dem Erhalt der Ware wird der Kunde angehalten, den Verlust der Ware sofort an das Unternehmen zu melden. Die Daten werden umgehend gesperrt.
    • Für die gelieferte Ware wird bei Beschädigung / Verlust, welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch das Unternehmen übernommen.
    • Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Unternehmens
  2. Zahlung
    • Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang bzw. gemäß Vertrag.

Die Abobeträge werden, wie vertraglich festgelegt, ab dem Zeitpunkt der Datenfreischaltung monatlich vom Konto des Kunden abgebucht. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Unternehmens.

Das Unternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

  • Gegen Ansprüche des Unternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
  1. Warenlieferung
    • Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Unternehmen Waren geliefert werden so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Unternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt werden. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an das Unternehmen zu melden.
  2. Reklamationen

Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Unternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.